Voraussetzungen für die ehrenamtliche Mitarbeit

Logo: Kriseninterventionsdienst BRK Bad Tölz - Wolfratshausen
  • Gefestigte Persönlichkeitsstruktur
  • hohe Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement
  • Bereitschaft und Kompetenz zur Selbstreflexion
  • Ausbildung als Sanitätshelfer, Rettungssanitäter oder Dienstgrad bei der Feuerwehr
  • Eintrittsalter liegt bei Abschluss der Ausbildung bei mindestens 25 Jahren
  • über Ausnahmen wird im Einzelfall entschieden

Bewerbung

Nach der Interessensanmeldung bei der KID-Leitung lernen wir uns gegenseitig in einem persönlichen Gespräch kennen.

Ausbildung

Nach beidseitiger Zustimmung beginnt die Ausbildung mit einem Wochenendkurs PSNV-Grundlehrgang, der mehrmals im Jahr in unterschiedlichen Kreisverbänden in Oberbayern angeboten wird. Bei erfolgreicher Teilnahme kann in Einsätzen „passiv“ hospitiert werden, um sich auf die umfangreiche KID-Ausbildung vorzubereiten. Die theoretische Ausbildung findet z.B. am BRK-Ausbildungszentrum in Augsburg mind. 4 Wochenenden zzgl Prüfung statt.

Die Ausbildung umfasst folgende Themenbereiche: Psychotraumatologie, Stress, Peritraumatologie, Krise, Trauerreaktion, Grenzen der Arbeit, andere Einrichtungen mit ähnlichen Arbeitsaufträgen, psychosoziale Einrichtungen, Einsatztaktik, andere BOS-Dienste (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), SbE (Bundesvereinigung Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen), CISM, Weltreligionen und Kulturen, Sterben, Tod und Trauer, Suizid und Suizidalität, psychiatrische Krankheitsbilder (zur Abgrenzung), Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, rechtliche Aspekte wie Schweigepflicht oder Zeugnisverweigerungsrecht, Instruktionen über organisatorische Fragen, Ablauf einer Betreuung, besondere Zielgruppen wie Kinder oder Senioren, Umgang mit schwierigen Situationen, z.B. Aggressivität, Rollenspiele zu den Einsatzindikationen, eigene Psychohygiene, Selbstwahrnehmung, Leichenschau, Obduktion und vieles mehr.

Eine zentrale Unterrichtsmethode ist das Rollenspiel. Dabei wird auf Besonderheiten bestimmter Betreuungssituationen eingegangen, z.B. auf die Betreuung von Eltern nach dem Tod eines Kindes, auf Hinterbliebene nach dem Suizid eines Angehörigen, auf das Überbringen von Todesnachrichten oder auf Gewalterfahrungen.

Hospitation

Im Anschluss an eine theoretische Ausbildung müssen mind. 10 Einsätze zusammen mit einem erfahrenen KID-Kollegen oder –Kollegin absolviert und in einem Ausbildungsheft dokumentiert werden. Daraufhin folgt ein Abschlussgespräch mit der KID-Leitung, bevor der/die neue Mitarbeiterin in den regulären Dienst eintritt.

Für Polizistinnen und Polizisten:

Aufgrund des Legalitätsprinzips hat das KID keine Polizistinnen und Polizisten im Team, die Einsätze fahren. Die Kollegen der Polizei könnten in der Betreuung von Betroffenen mit rechtlichen Problemen konfrontiert sein. Der Polizist muss gemäß dem Legalitätsprinzip tätig werden, wenn er von schweren Vergehen oder Straftaten, z.B. bei der Betreuung eines Beteiligten bei einem Verkehrsunfall erfährt.
Da der Betroffene nicht unterscheiden könnte, in welcher Rolle sich der Betreuer, der im normalen Berufsleben Polizist ist, befindet, gibt es derzeit keine Polizeibeamten im aktiven KID-Dienst.

 

Ansprechpartner

Bild:Roland Herzog
Fachdienstleiter
Krisenintervention
(PSNV)
Fachdienstleitung & Ausbildung

Roland Herzog

Telefon 08041/ 7655-0
Telefax 08041/ 7655-24
info@kvtoel.brk.de

 

Bild: Bettina Knitter
stellv. Fachdienstleiterin
Krisenintervention
(PSNV)
Organisation & Dienstbetrieb

Jasna Gehrke
 
Telefon 08041/ 7655-0
Telefax 08041/ 7655-24
info@kvtoel.brk.de

 

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